Außerordentliche Mitgliederversammlung

Protokoll Mitgliederversammlung des Spreeacker e.V.

21.07.2014 18.00 Uhr im Optionsraum Haus 3

Sitzungsleitung: Dr. Michael LaFond
Protokoll: Claudia Hirtmann

Anwesende Mitglieder: Michael LaFond, Roibn Spaetling, Claudia Hirtmann, Angelika Drescher, Ellen Sartor, Ursula Knecht, Oliver Gurr, Silvia Carpaneto

entschuldigt fehlten: Christian Schöningh, Annebell Oeff

Begrüßung durch den Vorstand
Michael LaFond begrüßte die Anwesenden und stellte die Tagesordnungspunkte vor.

Eröffnung der Mitgliederversammlung
Michael LaFond wird als Versammlungsleiter vorgeschlagen. Er übernimmt die Leitung.

Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
Die Mitglieder wurden am 4. Juli ordnungsgemäß eingeladen

Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird genehmigt.

Satzungsänderung
Der Versammlungsleiter stellte die mit der Einladung verschickte Satzungsänderungen nach einer kurzen Erläuterung zur Diskussion. Nach der Aussprache stellte der Versammlungsleiter die Satzungsänderungen unverändert zur Abstimmung. Die Satzungsänderungen wurde mit folgendem Abstimmungsergebnis angenommen:

– wurde einstimmig angenommen.

Damit ist die neue Satzung beschlossen.

Die Satzungsänderung wurde dem Protokoll in der beschlossenen Form als Anlage 1 beigelegt.

Satzungsänderung Spreeacker e.V., 21. Juli 2014

Änderungen der Satzung, die notwendig sind, um die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt zu bekommen:

Bisher:
§ 2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von nachhaltiger Stadtentwicklung und bürgerschaftlichem Engagement, Natur- und Umweltschutz, Landschaftsgestaltung und -pflege im urbanen Kontext und von sozialer Gerechtigkeit.

NEU:
§ 2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der Landschaftspflege und des Landschaftsschutzes.

Kommentar: “Nur bestimmte festgelegte Zwecke sind laut Abgabenordnung “gemeinnützig”, diese müssen als Zweck benannt sein. Bildung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sind beide anerkannt. “Natur- und Umweltschutz” rausgenommen, da nur möglich, wenn wir “unmittelbar Schädigungen des natürlichen Lebensraums der Menschen verhindern”, “nachhaltige Stadtentwicklung” ist kein steuerbegünstigter Zweck, daher rausgenommen.”

Bisher:
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
[…]
Förderung lokaler, regionaler und interdisziplinärer Netzwerke

NEU:
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
[…]
Förderung lokaler, regionaler und interdisziplinärer Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Körperschaften und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Kommentar: Hier soll nochmal klar gestellt werden, dass wir nur gemeinnützig arbeiten und keine “kommerziellen Sachen” fördern.

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